AVV
Erstellt am 19 März, 2025 • 1 Minuten gelesen
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein Rechtsdokument, das die Rechte und Pflichten zwischen einem Auftraggeber (deine Firma) und einem Auftragnehmer (paths.to) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
Wozu braucht man einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ein AVV wird benötigt, wenn personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben und von ihnen verarbeitet werden. Dies geschieht häufig im Rahmen von Outsourcing-Prozessen, bei denen externe Dienstleister mit der Verarbeitung von Daten beauftragt werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für den Auftragsverarbeitungsvertrag findet sich in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere in Artikel 28. Dieser Artikel legt fest, dass ein solcher Vertrag zwingend erforderlich ist, wenn personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet werden.
Inhalt eines Auftragsverarbeitungsvertrags
Ein AVV muss folgende Aspekte enthalten:
- Vertragsgegenstand: Was wird verarbeitet?
- Art der personenbezogenen Daten: Welche Daten sind betroffen?
- Zweck der Verarbeitung: Warum werden die Daten verarbeitet?
- Dauer der Speicherung: Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
- Rechte und Pflichten beider Parteien: Was sind die Verantwortlichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers?
- Löschung der Daten: Wie werden die Daten nach Abschluss der Verarbeitung behandelt?
Der AVV muss schriftlich abgeschlossen werden, bevor der erste Datentransfer erfolgt. Wir bieten deiner Firma einen AVV an, bitte kontaktiere Julian (at) paths.to.