Informationen zu Ihrem neuen intelligenten Stromzähler
Ihr neuer digitaler Stromzähler wurde installiert.
Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Vertrag, Kosten und weiteren Schritten.
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Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Ein intelligenter Stromzähler – oft Smart Meter genannt – ist ein modernes Messsystem, das Ihre Stromdaten automatisch und sicher überträgt. Der Zähler besteht aus einem digitalen Messgerät und einem Kommunikationsmodul, das die Daten verschlüsselt an uns als Netzbetreiber sendet.
So müssen Sie den Zähler nicht mehr selbst ablesen und behalten Ihren Energieverbrauch und Ihre Kosten besser im Blick.
So müssen Sie den Zähler nicht mehr selbst ablesen und behalten Ihren Energieverbrauch und Ihre Kosten besser im Blick.
Moderne Messeinrichtung (mME):
Ein digitaler Zähler, der Ihren Stromverbrauch aufzeichnet. Sie können selbst ablesen, wie viel Strom Sie verbrauchen. Die Daten werden nicht automatisch übertragen.
Intelligentes Messsystem (iMS):
Ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit. Er überträgt die Verbrauchsdaten automatisch und sicher an den Netzbetreiber. Diese Zähler sind bei höherem Stromverbrauch oder bestimmten Geräten vorgeschrieben.
Ein digitaler Zähler, der Ihren Stromverbrauch aufzeichnet. Sie können selbst ablesen, wie viel Strom Sie verbrauchen. Die Daten werden nicht automatisch übertragen.
Intelligentes Messsystem (iMS):
Ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit. Er überträgt die Verbrauchsdaten automatisch und sicher an den Netzbetreiber. Diese Zähler sind bei höherem Stromverbrauch oder bestimmten Geräten vorgeschrieben.
Im Rahmen des deutschlandweiten Smart-Meter-Rollouts bekommen folgende Kundinnen und Kunden ein intelligentes Messsystem:
• Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
(typisch z. B. bei größeren Haushalten oder hohem Verbrauch)
• Kundinnen und Kunden mit Geräten, die viel Strom auf einmal benötigen
z. B. Wärmepumpen, Wallboxen fürs Elektroauto oder Stromspeicher
• Betreiberinnen und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung
z. B. Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke
Zusätzlich können Messstellenbetreiber auch andere Haushalte oder Anlagen mit Smart Metern ausstatten – dabei müssen sie jedoch strenge Preisgrenzen einhalten.
• Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
(typisch z. B. bei größeren Haushalten oder hohem Verbrauch)
• Kundinnen und Kunden mit Geräten, die viel Strom auf einmal benötigen
z. B. Wärmepumpen, Wallboxen fürs Elektroauto oder Stromspeicher
• Betreiberinnen und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung
z. B. Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke
Zusätzlich können Messstellenbetreiber auch andere Haushalte oder Anlagen mit Smart Metern ausstatten – dabei müssen sie jedoch strenge Preisgrenzen einhalten.
Die Bundesnetzagentur hat neue Standards für den Messstellenbetrieb beschlossen. Die Anpassung betrifft den bestehenden Messstellenbetreiberrahmenvertrag und führt erstmals bundesweit einheitliche Messstellenverträge für Anschlussnutzer ein. Die neuen Vorgaben gelten ab 1. Juli 2026.
Sie erhalten einen separaten Messstellenvertrag, weil Ihr Lieferant die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht an Sie weiterreicht. Daraus entsteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Netzgesellschaft Niederrhein mbH, Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Zusätzlich erhalten Sie nun ein verpflichtendes Formblatt nach § 54 MsbG. Es zeigt dem Kunden, welche Daten an wen und wie oft übermittelt werden.
Bis zum 1. Juli 2026 müssen alle Neuverträge dem neuen Standard entsprechen, auch bestehende Verträge sind anzupassen.
Sie erhalten einen separaten Messstellenvertrag, weil Ihr Lieferant die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht an Sie weiterreicht. Daraus entsteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Netzgesellschaft Niederrhein mbH, Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Zusätzlich erhalten Sie nun ein verpflichtendes Formblatt nach § 54 MsbG. Es zeigt dem Kunden, welche Daten an wen und wie oft übermittelt werden.
Bis zum 1. Juli 2026 müssen alle Neuverträge dem neuen Standard entsprechen, auch bestehende Verträge sind anzupassen.
Da Sie sich für den vorzeitigen bzw. optionalen Einbau eines intelligenten Stromzählers entschieden haben, entstehen einmalige Kosten für die individuelle Terminvereinbarung und Installation in Höhe von 100 Euro.
Für den optionalen Einbau fällt zudem ein jährlicher Aufschlag von 30 Euro zum regulären Messentgelt an.
Eine vollständige Übersicht aller laufenden Kosten finden Sie weiter unten im Preisblatt.
Für den optionalen Einbau fällt zudem ein jährlicher Aufschlag von 30 Euro zum regulären Messentgelt an.
Eine vollständige Übersicht aller laufenden Kosten finden Sie weiter unten im Preisblatt.
Ihre Verbrauchsdaten können Sie jederzeit bequem im Kundenportal Ihres Energieversorgers einsehen.
Dafür benötigen Sie eine persönliche PIN, die Sie zusammen mit den Unterlagen zu Ihrem Smart Meter erhalten haben.
Geben Sie diese PIN einmalig im Portal ein – danach ist Ihr Zugang freigeschaltet und Sie können Ihre Verbrauchswerte jederzeit online ansehen.
Dafür benötigen Sie eine persönliche PIN, die Sie zusammen mit den Unterlagen zu Ihrem Smart Meter erhalten haben.
Geben Sie diese PIN einmalig im Portal ein – danach ist Ihr Zugang freigeschaltet und Sie können Ihre Verbrauchswerte jederzeit online ansehen.
Zusatzinformationen:
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Sollten Sie doch noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail: