Informationen zu Ihrem neuen Messstellenvertrag



Klicken Sie zur Übermittlung Ihrer Bestätigung und Ihres SEPA-Mandates per E-Mail gerne direkt auf das Briefumschlags-Icon:

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB). Er betrifft ausschließlich Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen (Smart Meter).

Die Bundesnetzagentur hat am 20.11.2025 neue standardisierte Messstellenverträge festgelegt, die ab dem 01.07.2026 verpflichtend gelten. Ziel ist eine einheitliche Vertragsbasis. Alle grundzuständigen Messstellenbetreiber in Deutschland müssen mit ihren Kunden daher diesen standardisierten Messstellenvertrag schließen.

Nein! Eine Unterzeichnung des von dem Messstellenbetreiber mit der Kündigung des bestehenden Vertrages übersandten Messstellenvertrages ist nicht nötig; es bedarf lediglich Ihrer Bestätigung in Textform, also bspw. per E-Mail.

Ja! Da ab dem 01.07. ein neuer Vertrag zustande kommt müssen wir ein neues SEPA-Mandat erhalten, andernfalls können wir den Betrag nicht abbuchen und mögliche Guthaben auszahlen.

Dieses Formblatt ist verpflichtender Bestandteil des Messstellenvertrags und enthält standardisierte Informationen zu:
• Vertragsgegenstand
• Preisobergrenzen
• Datenschutz
• Widerrufsrecht

Die Abrechnung erfolgt weiterhin nach einem Jahr und die Preise sind gleichgeblieben.
Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Detail.

Eine Kündigung ist nur möglich, wenn:
• Sie zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wechseln
• die Messstelle stillgelegt wird
-> Eine Kündigung gegenüber dem Messstellenbetreiber allein ist nicht vorgesehen.

Der Messstellenvertrag bleibt bestehen, solange es sich nicht um einen All-Inclusive Vertrag beim Lieferanten handelt. Wenn der neue Lieferant die Kosten übernimmt, endet der Vertrag und sie erhalten eine Schlussrechnung.
Hier kommen Sie zu unserer Datenschutzerklärung.