Informationen zu Ihrer Zähler-Abrechnung

Die jährlichen Zählerkosten berechnen wir künftig direkt – nicht mehr über Ihren Stromanbieter. Für eine leichtere Abwicklung: SEPA-Mandat einfach per E-Mail zurücksenden.
Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Anforderungen an den Einbau, Ausbau und Betrieb von Messstellen für die Stromversorgung Deutschland. Das MsbG bündelt die Regelungen zur Messung und beschreibt Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb, um den Ausbau der technischen Infrastruktur für die Energiewende zu gewährleisten.

Moderne Messeinrichtung (mME):
Ein digitaler Zähler, der Ihren Stromverbrauch aufzeichnet. Sie können selbst ablesen, wie viel Strom Sie verbrauchen. Die Daten werden nicht automatisch übertragen.

Intelligentes Messsystem (iMS):
Ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit. Er überträgt die Verbrauchsdaten automatisch und sicher an den Netzbetreiber. Diese Zähler sind bei höherem Stromverbrauch oder bestimmten Geräten vorgeschrieben.

Die Bundesnetzagentur hat neue Standards für den Messstellenbetrieb beschlossen. Die Anpassung betrifft den bestehenden Messstellenbetreiberrahmenvertrag und führt erstmals bundesweit einheitliche Messstellenverträge für Anschlussnutzer ein. Die neuen Vorgaben gelten ab 1. Juli 2026.
Sie erhalten einen separaten Messstellenvertrag, weil Ihr Lieferant die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht an Sie weiterreicht. Daraus entsteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Netzgesellschaft Niederrhein mbH, Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Zusätzlich erhalten Sie nun ein verpflichtendes Formblatt nach § 54 MsbG. Es zeigt dem Kunden, welche Daten an wen und wie oft übermittelt werden.
Bis zum 1. Juli 2026 müssen alle Neuverträge dem neuen Standard entsprechen, auch bestehende Verträge sind anzupassen.

Bisher waren die Zählerkosten oft in Ihrer normalen Stromrechnung enthalten.
Mit dem Einbau eines digitalen Zählers hat sich das geändert:

• Wenn Ihr Stromanbieter zustimmt, kann alles über Ihre Stromrechnung laufen.
• Wenn Ihr Stromanbieter das ablehnt, wie in Ihrem Fall, stellen wir Ihnen das Entgelt direkt in Rechnung.

Sie müssen sich darum nicht kümmern – allein durch die Nutzung von Strom ist ein Vertrag mit uns als Messstellenbetreiber automatisch entstanden. (Rechtsgrundlage: § 9 MsbG)

Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Zählertyp und Ihrem Stromverbrauch:

Die genauen Preise finden Sie in unserem Preisblatt über den Link unten.


Zusatzinformationen:
Preisblatt
Rahmenvertrag Strom
Rahmenvertrag Gas


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