Informationen zu Ihrem digitalen Stromzähler
Sie haben einen digitalen Stromzähler, den wir als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber betreiben.
Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Vertrag, Kosten und weiteren Schritten.
Für eine leichtere Abwicklung: SEPA-Mandat einfach per E-Mail zurücksenden.
Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Anforderungen an den Einbau, Ausbau und Betrieb von Messstellen für die Stromversorgung Deutschland. Das MsbG bündelt die Regelungen zur Messung und beschreibt Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb, um den Ausbau der technischen Infrastruktur für die Energiewende zu gewährleisten.
• Die moderne Messeinrichtung (mME) ist eine verpflichtende Technologie, die in Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch von
In der Vergangenheit hatten Sie in der Regel keinen direkten Kontakt zu Ihrem Messstellenbetreiber und haben auch keine separate Rechnung erhalten.
Die Abrechnung kann auf zwei Wegen erfolgen:
• über Ihren Stromlieferanten, sofern dieser die Kosten in seine Rechnung integriert, oder
• direkt durch den Messstellenbetreiber, wenn eine Weiterverrechnung über den Lieferanten nicht erfolgt.
Bei Zählern für Einspeiseanlagen (z. B. Photovoltaik) gibt es keinen Stromlieferanten.
In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung grundsätzlich direkt durch den Messstellenbetreiber.
Gesetzliche Grundlage: § 9 MsbG.
Die Abrechnung kann auf zwei Wegen erfolgen:
• über Ihren Stromlieferanten, sofern dieser die Kosten in seine Rechnung integriert, oder
• direkt durch den Messstellenbetreiber, wenn eine Weiterverrechnung über den Lieferanten nicht erfolgt.
Bei Zählern für Einspeiseanlagen (z. B. Photovoltaik) gibt es keinen Stromlieferanten.
In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung grundsätzlich direkt durch den Messstellenbetreiber.
Gesetzliche Grundlage: § 9 MsbG.
Wenn Sie den Zähler aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr benötigen, können Sie diesen demontieren lassen. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrem Installateur.
Gründe hierfür könnten sein:
• Die Anlage soll aufgrund des Auslaufs der Förderfähigkeit demontiert werden.
• Sie wollen den Verbrauch nur noch aus Interessensgründen nachverfolgen, dafür reicht ein einfacher Zwischenzähler, fragen Sie hier gerne Ihren Installateur. Unser Zähler kann in einem solchen Fall ebenfalls ausgebaut werden.
• Änderungen des Messkonzepts, die eine einzelne Messungen überflüssig machen.
Gründe hierfür könnten sein:
• Die Anlage soll aufgrund des Auslaufs der Förderfähigkeit demontiert werden.
• Sie wollen den Verbrauch nur noch aus Interessensgründen nachverfolgen, dafür reicht ein einfacher Zwischenzähler, fragen Sie hier gerne Ihren Installateur. Unser Zähler kann in einem solchen Fall ebenfalls ausgebaut werden.
• Änderungen des Messkonzepts, die eine einzelne Messungen überflüssig machen.
Falls Sie den eingebauten Zähler nicht mehr benötigen, können Sie online eine Demontage beauftragen.
Die notwendigen Informationen erhalten Sie unter Zusatzinformationen: "Zählerdemontage beantragen".
Die notwendigen Informationen erhalten Sie unter Zusatzinformationen: "Zählerdemontage beantragen".
Zusatzinformationen:
Sollten Sie doch noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail: