Informationen zu Ihrem digitalen Stromzähler

Sie haben einen digitalen Stromzähler, den wir als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber betreiben.

Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Vertrag, Kosten und weiteren Schritten.


Für eine leichtere Abwicklung: SEPA-Mandat einfach per E-Mail zurücksenden.

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Anforderungen an den Einbau, Ausbau und Betrieb von Messstellen für die Stromversorgung Deutschland. Das MsbG bündelt die Regelungen zur Messung und beschreibt Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb, um den Ausbau der technischen Infrastruktur für die Energiewende zu gewährleisten.

Moderne Messeinrichtung (mME):
Ein digitaler Zähler, der Ihren Stromverbrauch aufzeichnet. Sie können selbst ablesen, wie viel Strom Sie verbrauchen. Die Daten werden nicht automatisch übertragen.

Intelligentes Messsystem (iMS):
Ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit. Er überträgt die Verbrauchsdaten automatisch und sicher an den Netzbetreiber. Diese Zähler sind bei höherem Stromverbrauch oder bestimmten Geräten vorgeschrieben.

Die Bundesnetzagentur hat neue Standards für den Messstellenbetrieb beschlossen. Die Anpassung betrifft den bestehenden Messstellenbetreiberrahmenvertrag und führt erstmals bundesweit einheitliche Messstellenverträge für Anschlussnutzer ein. Die neuen Vorgaben gelten ab 1. Juli 2026.
Sie erhalten einen separaten Messstellenvertrag, weil Ihr Lieferant die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht an Sie weiterreicht. Daraus entsteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Netzgesellschaft Niederrhein mbH, Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Zusätzlich erhalten Sie nun ein verpflichtendes Formblatt nach § 54 MsbG. Es zeigt dem Kunden, welche Daten an wen und wie oft übermittelt werden.
Bis zum 1. Juli 2026 müssen alle Neuverträge dem neuen Standard entsprechen, auch bestehende Verträge sind anzupassen.

Bisher hatten Sie wahrscheinlich keine direkte Kommunikation mit Ihrem Messstellenbetreiber und haben auch keine Rechnung bekommen. Das liegt daran, dass bisher die Kosten für den Messstellenbetrieb in Ihrer Stromrechnung im Rahmen der Netzkosten abgerechnet wurden.
Die neuen im MsbG geregelten Zähler - also moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem - dürfen nicht mehr zusammen mit den Netzkosten abgerechnet werden. Diese Kosten können entweder über Ihren Lieferanten oder direkt bei uns abgerechnet werden. Da Sie für Ihre Einspeiseanlage keinen Lieferanten haben, wird Ihnen die Rechnung für die Einspeisezähler direkt durch uns zugestellt.
Gesetzliche Grundlage: § 9 MsbG

Durch eine Änderung im Gesetz werden jetzt alle in der Verbrauchsstelle verbauten Zähler abgerechnet. Aus diesem Grund erhalten Sie eine Rechnung für einen bereits eingebauten Zähler.

Wenn Sie den Zähler aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr benötigen, können Sie diesen demontieren lassen. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrem Installateur. Gründe hierfür könnten sein:

• Die Anlage soll aufgrund des Auslaufs der Förderfähigkeit demontiert werden.

• Sie wollen den Verbrauch nur noch aus Interessensgründen nachverfolgen, dafür reicht ein einfacher Zwischenzähler, fragen Sie hier gerne Ihren Installateur. Unser Zähler kann in einem solchen Fall ebenfalls ausgebaut werden.

• Änderungen des Messkonzepts, die eine einzelne Messung überflüssig machen.

Falls Sie den eingebauten Zähler nicht mehr benötigen, können Sie online eine Demontage beauftragen.
Die notwendigen Informationen erhalten Sie unter Zusatzinformationen: "Zählerdemontage beantragen".


Zusatzinformationen:
Rahmenvertrag Strom
Preisblatt
Zählerdemontage beantragen


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